Die Wahl zum Abgeordnetenhaus von Berlin findet alle fünf Jahre statt und ist die Wahl des Landesparlaments von Berlin. Dabei werden die Abgeordneten für das Berliner Landesparlament gewählt, das aus 130 Mitgliedern besteht.
Das Wahlrecht zum Abgeordnetenhaus von Berlin haben alle Bürgerinnen und Bürger, die das 18. Lebensjahr vollendet haben und seit mindestens drei Monaten in Berlin gemeldet sind. Die Wahl findet in der Regel an einem Sonntag statt und ist eine allgemeine, gleiche, direkte und geheime Wahl.
Die Sitzverteilung im Abgeordnetenhaus von Berlin erfolgt nach dem Verhältniswahlrecht. Dabei haben die Wählerinnen und Wähler zwei Stimmen: Mit der Erststimme wird der Direktkandidat im Wahlkreis gewählt, mit der Zweitstimme wird die Landesliste einer Partei gewählt.
Die Wahl zum Abgeordnetenhaus von Berlin ist eine wichtige politische Entscheidung für die Berlinerinnen und Berliner, da das Landesparlament über wichtige Themen wie Bildung, Soziales, Verkehr, Stadtentwicklung und Finanzen entscheidet.
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